Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann gegenüber verbundenen Unternehmen Management-, Finanzierungs-, Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen erbringen, mit Ausnahme der Erbringung erlaubnispflichtiger Rechtsberatungs-, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungen.