Übernahme und Ausführung von Bauarbeiten jeder Art, insbesondere von Rundbauten in besonderen Verfahren der Gründungstechnik sowie Fabrikation von und Handel mit Baumaschinen und Baumaterialien. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräußern sowie diese überbauen und mit dinglichen Rechten belasten oder davon befreien.