Marienhaus Klinikum Saarlouis GmbH
Unternehmensgegenstand
2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft verwirklicht Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.Die Gesellschaft beantragt die korporative Mitgliedschaft im Caritasverband für die Diözese Trier e.V. 2.2.Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die der Berufs- und Weiterbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung.Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung und der Betrieb von stationären und ambulanten Einrichtungen der Krankenpflege, wie z. B. Krankenhäuser, sowie ihrer Nebeneinrichtungen.Die Förderung der Berufs- und Weiterbildung einschließlich der Studentenhilfe erfolgt auch durch die Förderung von Bildungszentren für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen sowiedurch die Vergabe von Studentendarlehen und Studentenstipendien. Die Förderung der Religion wird insbesondere durch das Vorhalten von Krankenhauskapellen verwirklicht. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung erfolgt durch den Betrieb von akademischen Lehrkrankenhäusern mit Anbindung an Universitäten. 2.3 Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines auch mittelbaren planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AOerfüllen (Ziff. 2.4). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zurErfüllung der gemeinsamenSatzungszwecke (Ziff. 2.5). 2.4 Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. 2.4.1 Zu den Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe gehören die Marienhaus GmbH, deren Tochter-und weitere Beteiligungsgesellschaften sowie die Gesellschafter der Marienhaus GmbH, insbesondere die Marienhaus-Stiftung. 2.4.2 Zu den weiteren Körperschaften gehören:- Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V. 2.5.Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. 2.5.1 Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 folgende Leistungen:- Überlassung von Mitarbeitern.2.5.2Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften Im Sinne der Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 folgende Leistungen: - Arbeitsmedizin;- HR- Management;- Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;- Geschäftsführungsdienstleistungen (inkl. Stabstellen Recht, Marketing etc.);- Cateringleistungen;- Versicherungswesen;- Energieversorgung;- Aus- /Fort- und Weiterbildung;- IT- Leistungen,- Baumanagement,- Technikdienstleistungen (inkl. Medizintechnik),- Sterilgutaufbereitung,- Einkauf und Logistik;- sonstige Dienstleistungen, wie z. B. Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und Diensträder,Standortmanagement (wie z. B. Rezeptionsdienste); - Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien und sonstigen Mobilien;- Überlassung von Mitarbeitern; 2.6 Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.