MaRiC Medical Research Consulting GmbH
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheits- und Medizinbereich, insbesondere die medizinische, wissenschaftliche, strategische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und sonstigen Marktteilnehmern. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner insbesondere die Planung, Organisation, Durchführung, Koordination, Begleitung, Überwachung und Auswertung von klinischen, präklinischen, nicht-interventionellen und sonstigen wissenschaftlichen Studien, Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie das Studien-, Projekt-, Qualitäts- und Datenmanagement. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Entwicklung, Konzeption, Prüfung, Bewertung, Implementierung, Verwertung und Vermarktung von medizinischen, gesundheitsbezogenen, wissenschaftlichen und digitalen Produkten, Dienstleistungen, Technologien, Verfahren und Geschäftsmodellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, eigenes Vermögen zu verwalten. Sie ist berechtigt, Immobilien, Beteiligungen und sonstige Vermögensgegenstände zur Wertanlage zu erwerben, zu halten, zu verwalten und falls erforderlich, zu veräußern. Sie kann als geschäftsleitende Holdinggesellschaft tätig sein und Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, entwickeln und veräußern. Sie ist befugt, gegenüber Beteiligungsunternehmen entgeltliche oder unentgeltliche Dienstleistungen, insbesondere Management-, Beratungs-, Verwaltungs-, Finanzierungs- und sonstige zentrale Dienstleistungen, zu erbringen. Die Gesellschaft darf Tochtergesellschaften gründen oder erwerben, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Unternehmensverträge im Sinne der §§ 291 ff. AktG oder vergleichbare Verträge abschließen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Finanzierungen für sich und verbundene Unternehmen zu strukturieren, Darlehen zu gewähren oder aufzunehmen sowie Sicherheiten zu stellen, soweit dies nicht einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), der Gewerbeordnung (GewO) oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften, werden nur nach Vorliegen der jeweils erforderlichen Genehmigung ausgeübt.