Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von eigenem Vermögen sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, soweit dies der Verwaltung eigenen Vermögens dient. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind ?