ist der Erwerb. das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie sonstigen Vermögensgegenständen aller Art, die Vereinnahmung und Verwaltung der hieraus erzielten Erträge einschließlich des Erwerbs, Haltens, Vermietens und Veräußerung von eigenem Grundbesitz. Das Unternehmen übt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte i. S. d KWG oder anderer Außsichtsgesetze aus. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen und Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.