- Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Kapital- und Personengesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. - Die Gesellschaft kann eigenes Vermögen in Kapitalanlagen, Forderungen, Darlehensforderungen, Wertpapieren, Fondsanteilen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Marken, Domains, Lizenz-, Nutzungs- und Schutzrechten sowie sonstigen materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen anlegen, erwerben ?