Erwerb, Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und sonstigen Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand insbesondere Erwerb, Halten, Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes ist. Keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach KWG (Kreditwesengesetz), KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch), GewO (Gewerbeordnung) oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften.