Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere eigener Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Wertpapierinstitutsgesetz oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften bedürfen, sind ausgeschlossen.