Mãi Tò Mò Bildung & Kultur gUG
Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinneder Paragraphen 52 bis 55 AO. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur,die Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorstehend genannten steuerbegünstigten Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) den Erwerb, die Erstellung, die Herausgabe, die Übersetzung, die Kuratierung und die unentgeltliche oder vergünstigte Bereitstellung von Büchern für verschiedene Altersgruppen, Buchsets, Vorlese- und Lernmaterialien, insbesondere mit mehrsprachigen und interkulturellen Inhalten, darunter auch vietnamesischsprachige und deutsch-vietnamesische Inhalte, b) die Planung, Einrichtung, Ausstattung und Betreuung frei zugänglicher kleiner Bücherregale, Leseinseln oder vergleichbarer niedrigschwelliger Zugangsorte für Kinderliteratur in Cafes, Restaurants, Nachbarschaftsorten, Bildungseinrichtungen und anderen Sozialräumen, c) die Durchführung von Vorlesestunden, Leseförderangeboten, Literaturwerkstätten, Eltern-Kind-Leseformaten, kulturellen Veranstaltungen, Musikangeboten sowie Sprach- und Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche, Familien, Ehrenamtliche und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, d) die Entwicklung und Durchführung von Bildungs- und Kulturprojekten zur Förderung von Mehrsprachigkeit, Lesefreude, kultureller Teilhabe und interkultureller Verständigung, e) die Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas, Bibliotheken, Familienzentren, Gastronomiebetrieben, Kulturorten, sozialen Trägern und gemeinnützigen Organisationen zur Verwirklichung der Satzungszwecke, f) die Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlich Engagierter für Lese-, Bildungs- und Kulturarbeit, g) die Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Familien, insbesondere durch Informations- und Beratungsangebote zu Bildungsleistungen und Fördermöglichkeiten, h) die Zusammenarbeit mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen Partnern im In- und Ausland im Rahmen eigener Projekte sowie unter Einsatz von Hilfspersonen im Sinne des Paragraph 57 Abs. 1 Satz 2 AO, soweit dies der Verwirklichung der in Absatz 2 genannten Zwecke dient. i) die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des Paragraph 58 Nr. 1 AO (Mittelweitergabe) an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, soweit dies den in Absatz 2 genannten Satzungszwecken dient. Zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke kann die Gesellschaft Zweckbetriebe im Sinne der Paragraphen 65 bis 68 AO unterhalten. Sie darf zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, soweit diese der Verwirklichung der Satzungszwecke oder der Beschaffung von Mitteln hierfür dienen und die steuerlichen Voraussetzungen der Abgabenordnung eingehalten werden. Die Gesellschaft darf insbesondere Bücher, Buchsets und begleitende Lernmaterialien auch entgeltlich vertreiben. Soweit diese Tätigkeiten nicht als Zweckbetrieb im Sinne der Paragraphen 65 bis 68 AO einzuordnen sind, werden sie als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe geführt. Der entgeltliche Vertrieb ist organisatorisch und rechnerisch getrennt vom ideellen Bereich, von der Vermögensverwaltung und von etwaigen Zweckbetrieben zu erfassen. Die daraus erzielten Mittel dürfen ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden.