M13 Capital GmbH
Unternehmensgegenstand
Die Beratung von Unternehmen, Investoren und Projektträgern, die Strukturierung, Begleitung, Steuerung und Koordination von Unternehmens-, Finanzierungs-, Investitions- und Immobilienvorhaben, die Anbahnung, Begleitung und Koordination von Geschäftsbeziehungen, Investitionen, Finanzierungsvorhaben, Miet-, Pacht- und Kaufverträgen über Immobilien (gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO auf Grundlage der hierfür bereits erteilten Erlaubnis) sowie sonstigen Transaktionen, die Projektentwicklung und Projektsteuerung, das Investoren- und Kapitalpartnermanagement, die Anbahnung und Begleitung von Eigenkapital- und Beteiligungsfinanzierungen sowie unternehmerischen Investitionsentscheidungen, die Entwicklung nationaler und internationaler Geschäfts-, Investitions- und Kooperationsbeziehungen sowie die Gründung, der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Insbesondere werden keine nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt und keine Finanzinstrumente im Sinne des KWG vermittelt oder verwaltet. Die Gesellschaft erbringt ferner Dienstleistungen im Bereich Business Development, Deal Origination (Geschäftsanbahnung), Transaktionsmanagement, Netzwerkentwicklung, Stakeholder-Management, Verhandlungsführung, Interessenausgleich, Interessenharmonisierung und Durchsetzung von Partei- und Partnerinteressen in Verhandlungen, Transaktionen und Projekten (keine Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes), Projektkoordination, Deal- und Beteiligungsstrukturierung sowie der strategischen Strukturierung von Immobilien-, Unternehmens-, Finanzierungs- und Investitionsprojekten. Die Gesellschaft kann ferner Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, halten, verwalten, entwickeln, vermieten, verpachten und veräußern sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringen (keine Tätigkeit als Bauträger oder Baubetreuer im Sinne des § 34c GewO). Soweit gesetzlich erforderlich, werden erlaubnispflichtige Tätigkeiten nur mit den hierfür erforderlichen behördlichen Genehmigungen ausgeübt.