Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb von Tonträgern und sämtlichen hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie der Betrieb eines Musiklabels, die Musik Produktion und der Vertrieb sowie das Management von Künstlern sowie die Erstellung und der Vertrieb von Film-, Video- und Medienproduktionen. Hierzu zählen die Produktion von Werbung, Musikvideos, Reportagen, Showformaten, Spielfilmen, Dokumentar-, Image- und Eventfilmen und Bildproduktionen, einschließlich aller damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder anderem Geschäftsgegen¬stand zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Geschäftsgegenstand des Unternehmens zu fördern. Sie kann jederzeit den Gesellschaftsgegenstand erweitern.