A Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Verwertung sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen und - anlagen aller Art, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienst-leistung für Dritte, b die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen.