Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere: a) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften jeglicher Rechtsform sowie deren einheitliche Leitung und Geschäftsführung; b) die Anlage eigenen Vermögens in Wertpapieren (z. B. Aktien, ETFs, Anleihen), Fondsanteilen und sonstigen Finanzinstrumenten. Die Gesellschaft handelt ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus, insbesondere keine, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann insbesondere andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen oder erwerben, sich an ihnen beteiligen, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen errichten sowie Unternehmensverträge abschließen.