Verwaltung von Vermögen und Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, soweit diese Tätigkeiten nicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erlaubnispflichtig sind sowie die Erbringung von Managementleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsunternehmen und für Dritte.