Der Einkauf und die Vermarktung von Strom- und Gasprodukten. Die Tätigkeit beschränkt sich auf den Versorgungsbereich der Einrichtungsträger der LWE Landwerke Eifel AöR und darf insoweit nur nachgegangen werden, als dass diese Tätigkeit den Hauptzweck der AöR im Sinne eines Hilfs- oder Nebengeschäfts fördert bzw. wirtschaftlich berührt, es sei denn allen Trägern der LWE Landwerke Eifel-AöR ist die Aufgabe zugeordnet.