Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und die Verwaltung von Un-ternehmensbeteiligungen, einschließlich der Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft ist befugt, alle im Zusammenhang mit ihrem Unternehmensge-genstand stehenden Tätigkeiten auszuüben und alle Handlungen vorzunehmen, die ihrem Zweck dienlich sein können.