Erwerb, Veräußerung und Halten von Unternehmensbeteiligungen jeder Art und Rechtsform im In- und Ausland, sowie Übernahme von Dienstleistungen zur Förderung und Unterstützung des Gesellschaftszwecks der Beteiligungsgesellschaften. Im Rahmen des ihr gesetzten Zwecks kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks vorteilhaft sein können, und zwar sowohl im In- als auch im Ausland.