der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung, die Entwicklung und die Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen, Unternehmen, Geschäftsanteilen, Immobilien, grundstücksgleichen Rechten, Forderungen, Rechten, Wertpapieren, immateriellen Wirtschaftsgütern und sonstigen Vermögenswerten. Die Gesellschaft darf eigene Vermögenswerte erwerben, belasten, vermieten, verpachten, umstrukturieren, veräußern und Erlöse reinvestieren. Sie darf Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gründen, erwerben, halten, finanzieren, veräußern oder liquidieren. Zulässig sind ferner erlaubnisfreie Unternehmensberatung sowie erlaubnisfreie technische, kaufmännische, administrative und strategische Dienstleistungen, insbesondere gegenüber eigenen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten für Dritte sowie Bank-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungsdienst-, Investment-, Makler-, Bauträger-, Baubetreuer-, Darlehensvermittlungs-, Wohnimmobilienverwaltungs- oder sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern und solange die jeweils erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt.