Lumina Sterbehilfe Deutschland GmbH
Unternehmensgegenstand
Die Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen in der letzten Lebensphase in Deutschland. Die Gesellschaft richtet sich an Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige und unterstützt diese bei der Orientierung und Entscheidungsfindung in Fragen der Palliativversorgung, Hospiz- und Sterbebegleitung sowie der rechtlich zulässigen Optionen am Lebensende. Eine Unterstützung im Zusammenhang mit einem selbstbestimmten Lebensende erfolgt ausschließlich unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Freiverantwortlichkeit. Maßgeblich sind hierbei die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 2020, 2 BvR 2347-15 u. a., insbesondere in den Randnummern 240-244, entwickelten Maßstäbe. Die Gesellschaft wirkt im Rahmen ihrer Tätigkeit darauf hin, dass Entscheidungen über das eigene Lebensende auf einer freien, autonomen, eigenverantwortlichen und informierten Willensbildung beruhen. Die Gesellschaft erbringt ausschließlich Beratungs-, Koordinations- und Organisationsleistungen. Sie nimmt selbst keine medizinische oder pharmakologische Handlung vor. Dies umfasst insbesondere die organisatorische Vorbereitung, Koordination und Begleitung einer etwaigen, ausschließlich durch hierzu berufsrechtlich berechtigte Ärztinnen und Ärzte in eigener fachlicher und berufsrechtlicher Verantwortung durchgeführten ärztlich assistierten Selbsttötung, soweit diese nach den jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland zulässig ist. Ziel der Gesellschaft ist es, durch fachlich fundierte und verantwortungsbewusste Konzepte ein Umfeld zu fördern, in dem Selbstbestimmung, Würde und Lebensqualität von Menschen auch in der letzten Lebensphase gewahrt bleiben. Die Tätigkeit der Gesellschaft steht unter dem Vorbehalt der Beachtung sämtlicher geltender strafrechtlicher, berufsrechtlicher, arzneimittelrechtlicher sowie sonstiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen. Hierzu zählen insbesondere: a) die Entwicklung und Koordination individueller medizinischer, organisatorischer und begleitender Versorgungskonzepte im Bereich der Palliativversorgung und Hospizbegleitung, b) die Beratung zu Möglichkeiten, Voraussetzungen und Grenzen der Unterstützung am Lebensende unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen, c) die Förderung und Unterstützung einer ganzheitlichen Versorgungsstruktur, die medizinische, pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Aspekte miteinander verbindet. Die Gesellschaft versteht sich als Teil einer verantwortungsbewussten Gesundheits- und Versorgungskultur in Deutschland. Sie kann zur Weiterentwicklung von Standards und Strukturen in den Bereichen Palliativversorgung, Hospizarbeit und Sterbebegleitung beitragen und den Zugang zu qualitätsgesicherter Information und fachlicher Unterstützung fördern. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, Kooperationen mit Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Hospizen, Kliniken sowie weiteren geeigneten Institutionen einzugehen. Sie kann ferner an Forschungs-, Bildungs- und Entwicklungsprojekten mitwirken, Informations- und Weiterbildungsangebote durchführen oder sich an Unternehmen und Projekten beteiligen, soweit diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.