Die Vermittlung, der Nachweis, und die Verwaltung von Miet- und Kaufverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnungen, Gewerberäume und sonstige Immobilien, die Durchführung von Immobilienbewertungen nach § 34c GewO. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind ?