Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; soweit jeweils keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.