Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und der Geschäftsführung in Personengesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zur Beteiligung an anderen Unternehmen.