der Betrieb von einem oder mehreren zahnärztlichen Laboren sowie medizinischen Versorgungszentren nach § 95 SGB V, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen, privatärztlichen und privatzahnärztlichen Versorgung, die Durchführung von Untersuchungen und Heilkundeleistungen in medizinischen Versorgungszentren nach § 95 SGB V, insbesondere im Bereich der Mund- Kiefer-Gesichtschirurgie, und die Erbringung von ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen in medizinischen Versorgungszentren nach § 95 SGB V.