Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung als Holdinggesellschaft sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.