Die Tätigkeit als Handelsmaklerin auf dem Gebiet der Finanzberatung, die die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen aller Art, Bausparverträgen und sonstigen Finanzdienstleistungen insbesondere für Vereine und deren Mitglieder auf der Grundlage der mit den Kunden geschlossenen Maklerverträgen umfasst, sowie Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, ausgenommen von Finanzdienstleistungen, die der Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.