Der Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen für diese Unternehmen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch.