(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft ist: a. die Förderung von Bildung, b. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege ?