Jede genehmigungs- und erlaubnisfreie Beratertätigkeiten, die Beteiligung an anderen Unternehmen beliebiger Rechtsform sowie die Vermögensverwaltung für Dritte und die eigene Vermögensverwaltung, jeweils sofern eine solche keiner Genehmigungs- und/oder Erlaubnispflicht unterliegt, einschließlich dem An- und Verkauf von und der Verwaltung von eigenen Immobilien.