Die Verwaltung von Immobilien, insbesondere (a) die Verwaltung von im Eigenbestand gehaltenen Immobilien (Eigenverwaltung), (b) die Verwaltung von Immobilien für Dritte (Fremdverwaltung), einschließlich der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltung) sowie Miet- und Sondereigentumsverwaltung, (c) die kaufmännische und technische Betreuung von Immobilien einschließlich Mieterbetreuung, Betriebskostenabrechnungen sowie die Koordination von Instandhaltungs-, Instandsetzungs ?