Die Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots in der Freien und Hansestadt Hamburg, die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber staatlichen oder staatlich konzessionierten Glücksspielanbietern anderer Länder und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Das Unternehmen hat die sonstigen vom Senat festgelegten öffentlichen Interessen zu beachten.