Der Betrieb einer Kraftfahrzeug-Meisterwerkstatt einschließlich Wartung, Instandsetzung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Karosserie- und Lackierarbeiten (soweit zulässig oder durch Kooperationsbetriebe), Fahrzeugdiagnose, Reifen- und Klimaservice, Fahrzeugaufbereitung, Handel mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen, Reifen und Zubehör sowie die Erbringung aller hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.