Die Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII. Hierzu gehören insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen sowie sonstige Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie deren Familien ?