Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, gleichwohl ob bebaut oder unbebaut im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, darüber hinaus Verwaltung, Betreuung und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Entwurf von Nutzungskonzeptionen für Immobilien sowie Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.