Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens aller Art, einschließlich der Anlage von Finanzinstrumenten, Immobilien und sonstigen Vermögenswerten, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.