Ist ausschließlich der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Nutzung sowie die langfristige Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes und eigener grundstücksgleicher Rechte sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens. Die Gesellschaft darf eigenen Grundbesitz bebauen, modernisieren, sanieren, instand halten und instand setzen sowie alle Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen, die der langfristigen Verwaltung, Erhaltung, Verbesserung und Vermietung des eigenen ?