Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien, die Sanierung von Immobilien, der Neubau von Immobilien und die Beratung für Dritte im Immobilienbereich, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten und Dienstleistungen, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist, soweit diese Genehmigung nicht vorliegt.