Die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz sowie daneben die Verwaltung von eigenem Kapitalvermögen im Sinne der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG. Die Gesellschaft wird keine originär gewerblichen Tätigkeiten ausüben und sich nicht an gewerblich geprägten oder gewerblich tätigen Personengesellschaften (z. B. einer gewerblichen GmbH & Co. KG) beteiligen.