Unternehmensberatung jeder Art, soweit dies keiner besonderen gesetzlichen Erlaubnis bedarf, insbesondere Beratung, Planung, Organisation und Rationalisierung von Betrieben einschließlich der Realisierung der dafür entwickelten Konzeptionen bis zur Übernahme von Interim Management. Die Gesellschaft kann sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten, Liegenschaften erwerben und veräußern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.