die Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, die Erbringung von Dienstleistungen, für die keine besondere Genehmigung erforderlich ist, das Prozess- und Projektmanagement sowie die Erbringung von Dienstleistungen gern. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG (die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind und das Buchen laufender Geschäftsvorfällen die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer- Anmeldungen), Personalberatung und -coaching sowie Gründungs- und Strukturberatung