Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform und von eigenen Immobilien, Wertpapieren, Finanzanlagen und sonstigen Vermögenswerten im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, verbundene Unternehmen jeder Rechtsform zu gründen, zu erwerben, zu halten, zu veräußern und ihnen Darlehen zu gewähren. Die Gesellschaft kann ihren Beteiligungsunternehmen Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und sonstige Dienstleistungen erbringen.