Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen branchengleichen oder branchenähnlichen Unternehmen beteiligen.