Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetzbuch sowie die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere auch in den Bereichen Start-up und Beteiligungsmanagement; ausgenommen davon ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, die einer behördlichen oder sonstigen staatlichen Erlaubnis bedürfen.