Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Halten, Verwalten und Vermieten von Grundbesitz, jeweils im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.