ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Dazu gehört insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, Beteiligungen und Wertpapieren sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.