Die Planung, Koordination und Durchführung von Bau- und Ingenieurleistungen aller Art als Bau-, Bauträger-, Generalbau- oder Totalunternehmen, dazu zählt auch der Garten- und Landschaftsbau sowie Projektentwicklungen im weiteren Sinne. Die Gesellschaft ist berechtigt, zulassungspflichtige Handwerke gemäß der Handwerksordnung auszuführen, sofern sie in die Handwerksrolle eingetragen ist. Soweit handwerksrechtlich erforderlich, erfolgt die fachliche Leitung durch einen entsprechend qualifizierten technischen Betriebsleiter (z. B. Bauingenieur, Meister oder gleichwertig anerkannte Fachkraft). Die Gesellschaft verfolgt zugleich soziale und integrative Zielsetzungen, insbesondere durch die Beschäftigung und Förderung ungelernten Hilfspersonals, die Schaffung von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen, Arbeitsförderungsträgern und sozialen Einrichtungen.