1. Die Produktion und Nutzung von Social Media Inhalten, insbesondere Youtube, Facebook und X Videos. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, insbesondere auch sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.