Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung und Vermietung eigenen Vermögens, insbesondere eigener Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte, zur Erzielung von Überschüssen, sind. Es werden keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeführt.