Förderung des Wohlfahrtswesens, der Behindertenhilfe, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Ferner Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten. Hierzu zählen insbesondere Frühförderung, Kindertageseinrichtungen, Wohneinrichtungen, Betreutes Wohnen, ambulanter Pflegedienst, Tagesbetreuung, Tagespflegeeinrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie Erholungs- und Freizeitmaßnahmen. Die Gesellschaft kooperiert u. a. mit Frühförderstellen, Schulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Ferner Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen, Empfangsdienstleistungen an Lebenshilfe im Kreis Kleve Leben und Wohnen gGmbH (vormals: Lebenshilfe gGmbH-Leben und Wohnen) sowie Frühförderstelle für den Kreis Kleve gGmbH. Ferner Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen, Empfangsdienstleistungen, Überlassung von Immobilien sowie Leistungen in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Hauswirtschaft und Haustechnik von Lebenshilfe im Kreis Kleve e.V., Domus gGmbH, Lebenshilfe Gelderland Servicegesellschaft gGmbH (zukünftig Domus gGmbH), Lebenshilfe im Kreis Kleve Leben und Wohnen gGmbH (vormals: Lebenshilfe gGmbH - Leben und Wohnen)