die Erbringung von betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen. Die Gesellschaft verwaltet weiterhin eigenes Vermögen. Die Gesellschaft vermittelt zudem gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume oder weist die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nach. Die Gesellschaft verwaltet im Übrigen das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern i.S.d. § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 WEG oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume i.S.d. § 549 BGB (Wohnimmobilienverwalter).